Neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025 für den Kauf von technologisch fortschrittlichen Hilfsmitteln oder Werkzeugen für Menschen mit Behinderungen oder deren Familien

Gondel Rückerstattung Lombardei

In der Lombardei ist es dank des Regionalgesetzes 23/99 möglich, eine Rückerstattung für den Kauf bestimmter Geräte zu erhalten,

die Zuschüsse für den Kauf von technologisch fortschrittlichen Hilfsmitteln oder Werkzeugen für Menschen mit Behinderungen oder ihre Familien gewährt.

Erstattungen für den Kauf von Medizinprodukten in der Lombardei

In der Region Lombardei wurde am 16. Januar 2025 eine neue Ausschreibung veröffentlicht, die sich vor allem an Menschen mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten richtet und den Kauf von technologisch fortschrittlichen Hilfsmitteln oder Werkzeugen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität vorsieht.

Das Gerät muss für die Verbesserung nützlich sein:

  1. Die Autonomie der Person, insbesondere in Bezug auf die täglichen Aktivitäten, einschließlich derjenigen, die in der eigenen Wohnung durchgeführt werden;
  2. Soziale und berufliche Beziehungen, die die Integration in die Gesellschaft erleichtern;
  3. Körperliche und funktionelle Einschränkungen, die sich auf motorische, visuelle, hörende, intellektuelle, sprachliche oder Lernbehinderungen beziehen können.

 

Das medizinische Gerät GONDOLA gehört zu den Hilfsmitteln, die durch die regionale Bekanntmachung erstattet werden

Zu den technologisch fortschrittlichen Hilfsmitteln und Instrumenten, die im Rahmen der regionalen Bekanntmachung erstattet werden, gehört auch das Medizinprodukt Gondola, eine innovative Behandlung von Gangstörungen, die durch neurologische Erkrankungen wie Parkinson, Schlaganfall und periphere Neuropathie verursacht werden.

 

Wer und was ist förderfähig

Alle Menschen mit Behinderungen, die ihren Wohnsitz im Gebiet der ATS Region Lombardei haben, können unabhängig von ihrem Alter an der Ausschreibung teilnehmen, vorausgesetzt, sie verfügen über ein gültiges ISEE in Höhe von 30.000 € oder weniger.

Außerdem kann der Zuschuss nicht gewährt werden, wenn er in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung für dieselbe Beihilfe oder dasselbe Instrument in demselben Gebiet bereits gezahlt wurde.
Die Bekanntmachung sieht jedoch bestimmte Ausnahmen vor, die in Anhang 1 - D.d.u.o. 16369 vom 30. Oktober 2024 - Bekanntmachung - aufgeführt sind.
Die Kosten für die Beihilfe oder das Werkzeug müssen mindestens 300,00 € betragen und dürfen 16.000,00 € nicht überschreiten. Der gewährte Beitrag deckt 70% der förderfähigen Ausgaben.

Was Sie tun müssen, um an der Aufforderung teilzunehmen

Um teilzunehmen, müssen die Bewerbungen bis zum 31. Dezember 2025 ausschließlich über die Bandi Online-Plattform der Region Lombardei eingereicht werden, indem man auf die Aufforderungsseite zugreift.

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